Sie möchten einen Erstantrag stellen?
Das Bürgergeld nach dem SGB II unterstützt Sie mit:
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.
Das Bürgergeld soll das Existenzminium, also das zum Leben Notwendige, absichern. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Leistungsberechtigt können alle erwerbsfähigen Personen sein sowie diejenigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Die Geldleistungen des Bürgergeldes werden aus Steuermitteln finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Leistung ist damit nicht von einem zuvor erzielten ArbeitseinÂkommen abhängig, sondern davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbrinÂgen können.
Bürgergeld können Sie auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren LebensunterÂhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen. ArbeitslosigÂkeit ist also keine Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Weitergehende Informationen zum Bürgergeld können Sie dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Alternativ können Sie auch formlos einen Antrag an Ihr zuständiges Jobcenter richten – zum Beispiel per Telefon. Die Zuständigkeit im Jobcenter Kreis Borken richtet sich nach Ihrem Wohnort. Hier gelangen Sie zum Adressbuch des Jobcenters. Die online eingereichten Anträge werden den örtlichen Jobcentern entsprechend zugeleitet.
Der Tag der Antragstellung ist maßgeblich für die Berechnung Ihrer Ansprüche. Für Zeiten vor der Antragstellung können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück. Erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen kann über Ihren Antrag entschieden werden.
Nutzen Sie diesen Online-Service bitte nur, wenn Sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter Kreis Borken erhalten.
Durch die folgenden Schritte stellen Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld online:
1. Antrag online stellen
Bitte übermitteln Sie zuerst Informationen zu Ihrer persönlichen Situation. Füllen Sie dazu den Antrag aus und senden ihn online an das Jobcenter Kreis Borken.
2. Sie erhalten Nachricht vom Jobcenter
Sie haben Ihren Antrag auf Bürgergeld online abgesandt. Liegen nicht alle Angaben/Unterlagen vor, werden Sie von Ihrem Jobcenter benachrichtigt. Sollte Ihr Antrag bereits vollständig vorliegen, erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung einen Bescheid.
3. Unterlagen nachreichen
Sie haben Nachricht von Ihrem Jobcenter erhalten und müssen etwas nachreichen? Reichen Sie die Unterlagen bitte direkt dort ein.
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